FAQ - Häufige Fragen

Allgemein - Fragen und Antworten

Frage

Wie ist die Höhere Berufsbildung in der Schweiz aufgebaut?

Antwort

Informationen zur Höheren Berufsbildung finden Sie auf der WebSite des SBFI


Frage

Welche Bildungsabschlüsse gehören zur Höheren Berufsbildung?

Antwort

Zur Höheren Berufsbildung gehören die Berufsprüfung (BP), die Höhere Fachprüfung (HFP) und die Höheren Fachschulen (HF)


Frage

Was ist die Sekundarstufe II?

Antwort

Zur Sekundarstufe II des Bildungssystems gehören die berufliche Grundbildung (Berufslehre), die Berufsmatur, die Fachmittelschulen und die Gymnasien


Frage

Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehört die Höhere Berufsbildung?

Antwort

Die Höhere Berufsbildung gehört zur Tertiärstufe. Eine Übersicht der Bildungsstufen finden Sie hier


Frage

Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehören die Lehrgänge Instandhaltungsfachmann / frau und Leiter / in Facility Management und Maintenance?

Antwort

Beide Lehrgänge sind Angebote der Höheren Berufsbildung und gehören zur Tertiärstufe.


Frage

Wer führt die eidg. Prüfungen der Höheren Berufsbildung durch?

Antwort

Die eidg. Prüfungen werden von Branchenverbänden nach den geltenden Prüfungsordnungen durchgeführt. Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) überwacht die Durchführung


 

Frage

Wie hoch sind die Bundesbeiträge?

Antwort

Die Bundesbeiträge betragen bis 50 % der tatsächlich bezahlten Kursgebühren. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Für welche Kurse und Lehrgänge können Bundesbeiträge beantragt werden?

Antwort

Bundesbeiträge können für Kurse und Lehrgänge beantragt werden, die auf eine eidg. Prüfung (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) vorbereiten. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Kann ich Bundesbeiträge auch vor dem Start eines Lehrgangs beantragen?

Antwort

In Ausnahmefällen ist das möglich. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Ich wohne nicht in der Schweiz. Kann ich von Bundesbeiträgen profitieren?

Antwort

Nein. Bundesbeiträge werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt


Frage

Ich wohne im Fürstentum Liechtenstein. Kann ich von Bundesbeiträgen in der Schweiz profitieren?

Antwort

Nein. Bundesbeiträge werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt.

Das Fürstentum Liechtenstein unterstützt Teilnehmende von Lehrgängen (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) mit einer eigenständigen Regelung. Wir informieren Sie gerne


Frage

Mein Arbeitgeber zahlt die Kursgebühren. Kann er Bundesbeiträge beantragen?

Antwort

Nein. Bundesbeiträge können nur von Privatpersonen beantragt werden


Frage

Welche Dokumente sind für den Antrag der Bundebeiträge erforderlich?

Antwort

Sie benötigen das Notenblatt der eidg. Prüfung, alle bezahlten Rechnungen für Kursgebühren, Schulungsunterlagen und Modulprüfungen und eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters


Frage

Kann ich Bundesbeiträge beantragen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht bestanden habe?

Antwort

Ja. Bundesbeiträge können unabhängig vom Prüfungserfolg beantragt werden


Frage

Kann ich Bundesbeiträge beantragen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht absolviere?

Antwort

Nein. Bundesbeiträge können nur nach der Teilnahme an einer eidg. Prüfung beantragt werden


Frage

Können für die Prüfungsgebühr der eidg. Prüfung auch Bundesbeiträge beantragt werden?

Antwort

Nein. Der Bund unterstützt die eidg. Prüfungen über die Trägerverbände. Als Absolvent können Sie für die Prüfungegebühren keine Bundesbeiträge beantragen


 

Frage

Verfügt Synergis AG ein Qualitätsmanagement-System?

Antwort

Ja. Wir verfügen über eine Zertifizierung nach eduQua:2012. eduQua ist eine Zertifizierung für Bildungsanbieter in der Schweiz


Frage

Werden alle Lerninhalte im Präsenzunterricht vermittelt?

Antwort

Nein. Unser Kurskonzept besteht aus einer Kombination von Präsenzunterricht, Videokonferenzen, E-Learning und Selbststudium


Frage

Benötige ich für die Teilnahme am Unterricht einen Computer?

Antwort

Ja. Zur Teilnahme an Online-Lerneinheiten, zum Erstellen von Berichten und für das E-Learning müssen Sie über einen PC/Laptop oder ein Tablet mit Zugang zum Internet verfügen


Frage

Benötige ich eine spezielle Software, damit ich am Online-Unterricht und am E-Learning teilnehmen kann?

Antwort

Nein. Alle von uns verwendeten Tools sind für Teilnehmende kostenlos und können über die gängigen Browser verwendet werden; es müssen keine Apps installiert werden


Frage

Mit welchen Betriebssystemen kann ich auf die verwendten Tools zugreifen?

Antwort

Die verwendeten Tool sind über alle gängigen Betriebssysteme zugänglich (Windows, Mac, iOS, Android)


Frage

Können die Tools auch mit einem Firmen-Computer verwendet werden?

Antwort

In der Regel ja. Je nach Einstellung des Firmen-Computers kann der Zufriff auf Anwendungen eingeschränkt sein


Frage

Bietet Synergis AG auch hybriden Unterricht an?

Antwort

Ja. Wir führen an allen Kursstandorten einzelne Kurstage hybrid durch: Der Unterricht findet vor Ort statt und Sie können nach Voranmeldung per Videoübertragung am Unterricht teilnehmen


Frage

Werden die Schulungsunterlagen in Papierform oder digital abgegeben?

Antwort

In der Regel erhalten Sie die Schulungsunterlagen in Papierform und in digitaler Form. Bei einzelnen Unterrichtsmodulen werden die Schulungsunterlagen nur digital abgegeben


Frage

Wie lange dauert eine Lektion?

Antwort

Eine Lektion dauert 45 Minuten


Frage

Wie viel Selbststudium ist notwendig?

Antwort

Neben dem Präsenzunterricht müssen Sie zusätzlich mindestens 50 % der Lektionen des Präsenzunterrichts für das Selbststudium (Vorbereitung, Nachbearbeitung) einplanen


Frage

Kann ich einen verpassten Unterrichtstag nachholen?

Antwort

In der Regel können Sie einen verpassten Unterrichtstag in einem anderen Kurs nachholen


Frage

An welchen Wochentagen findet der Unterricht statt?

Antwort

Die Unterrichtstage unterscheiden sich je nach Standort (Dienstag bis Freitag). Pro Woche findet in der Regel ein Unterrichtstag immer am gleichen Wochentag statt


Frage

Findet in den Schulferien Unterricht statt?

Antwort

Nein. Wir berücksichtigen die Schulferien an den verschiedenen Standorten


Frage

Findet der Unterricht auch in Blockwochen statt?

Antwort

Nein. In der Regel findet pro Woche nur ein Unterrichtstag statt


Frage

Wird mit dem Online-Unterricht per Videokonferenz die gleiche Qualität erreicht wie mit dem Präsenzunterricht?

Antwort

Ja. Mit der Kombination verschiedener Methoden und dem Einsatz von E-Learning können wir die hohe Qualität auch mit Online-Unterricht gewährleisten und Sie optimal auf Modulprüfungen und eidg. Prüfungen vorbereiten


Frage

Soll ich die Kamera beim Online-Unterricht per Videokonferenz einschalten?

Antwort

Ja. Wir gehen davon aus, dass alle Teilnehmenden beim Online-Unterricht die Kamera eingeschaltet haben; nur so kann der Austausch zwischen Teilnehmenden und Dozenten stattfinden


Frage

Können beim Online-Unterricht auch Gruppenarbeiten durchgeführt werden?

Antwort

Ja. Auch beim Online-Unterricht können wir Gruppenarbeiten durchführen, damit Sie sich mit anderen Teilnehmenden austauschen können. Wir bilden dazu mehrere Gruppen, in denen Sie Aufgabenstellungen bearbeiten können


Frage

Erhalte ich nach Abschluss eines Kurses oder Lehrgangs eine Kursbestätigung?

Antwort

Ja. Wir stellen eine Kursbestätigung aus, wenn Sie mindestens 80 % der geplanten Unterrichtseinheiten besucht haben


Frage

Kann ich die Inhalte des Lehrgangs in der Berufspraxis anwenden?

Antwort

Ja. Unser Unterricht orientiert sich an der Berufspraxis der Teilnehmenden. Mit Transferaufgaben wenden Sie das neu Erlernte laufend in Ihrer Berufspraxis an und vertiefen so Ihre Kenntnisse


Frage

Kann ich einen Lehrgang auch besuchen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht absolvieren möchte?

Antwort

Ja. Beachten Sie aber: nur mit einem anerkannten Abschluss können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt nachweisen


Frage

Kann ich mich online für einen Lehrgang anmelden?

Antwort

Sie können sich online provisorisch für einen Lehrgang anmelden. Für die definitive Anmeldung benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular


Frage

Ist die provisorische Anmeldung verbindlich?

Antwort

Nein. Nach der provisorischen Anmeldung reservieren wir Ihnen unverbindlich einen Platz in einem Lehrgang. Sie können die provisorische Anmeldung jederzeit und ohne Kostenfolge zurückziehen


Frage

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Antwort

Ja. Sie können die Kursgebühren in monatlichen Raten bezahlen. Die Angaben finden Sie auf dem Anmeldeformular


Frage

Bis wann muss ich mich zu einem Kurs oder Lehrgang anmelden?

Antwort

Melden Sie sich möglichst früh an, damit wir Ihnen einen Platz im Lehrgang zusichern können. Wenn noch freie Plätze vorhanden sind, können Sie sich auch kurzfristig anmelden


Frage

Wird die Zulassung zur eidg. Prüfung bei der Anmeldung zu einem Lehrgang von Synergis AG geprüft

Antwort

Ja. Wir prüfen bei jeder Anmeldung, ob die Zulassungsbedingungen für die eidg. Prüfung erfüllt sind. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission


Frage

Muss ich mich bei der Anmeldung zum Lehrgang für eine Fachrichtung entscheiden?

Antwort

Nein. Sie müssen sich erst bei der Anmeldung zur eidg. Prüfung für eine Fachrichtung entscheiden


 

Instandhaltungsfachmann / frau - Fragen und Antworten

Frage

Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung muss ich für die Zulassung zur eidg. Prüfung für Instandhaltungsfachleute nachweisen können?

Antwort

Sie werden zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie ein EFZ eines technischen Berufs und 2 Jahre zu 100 % Tätigkeit in der Instandhaltung nachweisen können (oder 4 Jahre zu 50 % etc.). Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt


Frage

Ich habe einen ausländischen Berufsausweis (z.B. Gesellenbrief). Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?

Antwort

Ja. Sie werden zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie 6 Jahre technsiche Tätigkeit, davon 2 Jahre in der Instandhaltung, nachweisen können


Frage

Ich habe keinen Abschluss auf Sekundarstufe II (= Berufslehre, Matur, Abitur). Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?

Antwort

Nein. Voraussetzung zur Zulassung ist eine abgeschlossene Ausbildung der Sekundarstufe II


Frage

Welche berufliche Tätigkeit wird als Instandhaltung angerechnet?

Antwort

Angerechnet wird jede Tätigkeit, die mit Betrieb, Überwachung und Wartung von Anlagen und Gebäuden in Zusammenhang stehen. Nicht angerechnet als Instandhaltung werden Tätigkeiten in Produktion und Montage


Frage

Wie wird die Tätigkeit in der Instandhaltung nachgewiesen?

Antwort

Mit Arbeitszeugnissen oder Arbeitsbestätigungen aktueller und/oder früherer Arbeitgeber


Frage

Ich habe eine kaufmännische Grundausbildung absolviert. Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?

Antwort

Sie werden zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie 6 Jahre Tätigkeit in einem technischen Beruf, davon 2 Jahre in der Instandhaltung (zu 100 %), nachweisen können (oder 4 Jahre zu 50 % etc.)


Frage

Beim Start des Lehrgangs fehlt mir noch 1 Jahr Erfahrung in der Instandhaltung. Kann ich trotzdem am Lehrgang teilnehmen?

Antwort

Ja. Die 2 Jahre Tätigkeit in der Instandhaltung müssen Sie bis zum Termin der eidg. Prüfung nachweisen können


Frage

Welche Berufe werden als technische Berufe anerkannt?

Antwort

Sie finden eine Liste der Berufe hier


Frage

Ich möchte bei der Prüfungskommission meine Zulassung zur eidg. Prüfung abklären lassen. Ist das möglich?

Antwort

Ja. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen


Frage

Ich habe von der Prüfungskommission eine provisorische Zulassung erhalten. Warum wird keine definitive Zulassung erteilt?

Antwort

Die definitive Zulassung erhalten Sie erst, wenn Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen: Nachweis der beruflichen Tätigkeit, erfolgreich absolvierte Modulprüfungen, eingereichter und angenommer Praxisbericht


Frage

Wann muss ich mich für eine Branche entscheiden?

Antwort

Mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung wählen Sie eine Branche entsprechend Ihrer beruflichen Grundausbildung


Frage

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Branchen?

Antwort

Bei der eidg. Prüfung werden einzelne Prüfungsfragen der gewählten Branche angepasst


 

Frage

Welche Vorkenntnisse sind für den Besuch des Unterrichts erforderlich?

Antwort

Mit dem Abschluss einer technischen Berufslehre und Ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen Sie in der Regel über genügend Kenntnisse. Wenn Sie nicht über eine technische Berufslehre verfügen, müssen Sie unseren Vorbereitungskurs absolvieren


Frage

Ich habe eine Grundausbildung als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt. Kann ich den Lehrgang für Instandhaltungsfachleute absolvieren?

Antwort

Ja. Nachdem Sie unseren Vorberietungskurs erfolgreich absolviert haben, können Sie am Lehrgang für Instandhaltungsfachleute teilnehmen


Frage

Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Über welche Sprachkompetenz muss ich verfügen, damit ich dem Unterricht folgen und die eidg. Prüfung absolvieren kann?

Antwort

Für den Unterricht und die eidg. Prüfung für Instandhaltungsfachleute wird von einer Sprachkompetenz Niveau B2 ausgegangen. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Ich habe seit längerer Zeit keine Ausbildung/Weiterbildung mehr absolviert. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Kenntnisse im Rechnen auffrischen kann?

Antwort

Ja. Im Lehrgang ist ein Modul "Rechnen für Techniker" integriert, damit Sie Ihre Kenntnisse auffrischen können


Frage

Muss ich während des Lehrgangs in der Instandhaltung tätig sein?

Antwort

Ja. Damit Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können, müssen Sie in der Instandhaltung tätig sein. Für die Zulassung zur eidg. Prüfung müssen Sie Praxis in der Instandhaltung nachweisen können


 

Frage

Können Modulprüfungen online absolviert werden?

Antwort

Nein. Modulprüfungen finden schriftlich vor Ort statt


Frage

Kann ich eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?

Antwort

Ja. Sie können jede Modulprüfung bei Synergis AG 2 Mal wiederholen (Lehrgang Instandhaltungsfachleute)


Frage

Erhalte ich für eine bestandene Modulprüfung ein gedrucktes Modulzertifikat?

Antwort

Nein. Wir übermitteln alle Dokumente elektronisch


Frage

Kann ich von einer Modulprüfung dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge und diese nachweisen kann?

Antwort

Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung und müssen vollständig absolviert werden


Frage

Kann ich an der eidg. Prüfung teilnehmen, wenn ich nicht alle Modulprüfungen erfolgreich absolviert habe?

Antwort

Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung


 

Leiter / in Facility Management und Maintenance - Fragen und Antworten

Frage

Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung muss ich für die Zulassung zur eidg. Prüfung für Leiter / in Facility Management und Maintenance erfüllen?

Antwort

Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt:
Zugelassen wird, wer über einen eidg. Fachausweis (FA) verfügt und 2 Jahre zu 100 % (bzw. 4 Jahre zu 50 %) Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachweisen kann ​​
oder
über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügt und 5 Jahre zu 100 % Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachweisen kann, davon 2 Jahre zu 100 % in einer Führungsfunktion


Frage

Ich habe einen ausländischen Berufsausweis. Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?

Antwort

Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsausweises nachweisen. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen


Frage

Wie wird die Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachgewiesen?

Antwort

Der Nachweis erfolgt mit Arbeitszeugnissen oder einer Arbeitsbestätigung aktueller und/oder früherer Arbeitgeber


Frage

Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?

Antwort

Darunter werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, die mit der Bewirtschaftung von Gebäuden bzw. mit der Instandhaltung technischer Anlagen in Zusammenhang stehen


Frage

Beim Start des Lehrgangs fehlt mir noch Erfahrung im Facility Management bzw. in der Instandhaltung. Kann ich trotzdem am Lehrgang teilnehmen?

Antwort

Ja. Die 2 Jahre Tätigkeit müssen Sie bis zum Anmeldeschluss der eidg. Prüfung nachweisen können


Frage

Ich möchte bei der Prüfungskommission meine Zulassung zur eidg. Prüfung prüfen lassen. Ist das möglich?

Antwort

Ja. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen


Frage

Ich habe von der Prüfungskommission eine provisorische Zulassung erhalten. Warum wird keine definitive Zulassung erteilt?

Antwort

Die definitive Zulassung erhalten Sie erst, wenn Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen


Frage

Wann muss mich für eine der Fachrichtungen Facility Management bzw. Maintenance entscheiden?

Antwort

Mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung wählen Sie 3 von 4 Vertiefungsmodulen


Frage

Was ist der Unterschied zwischen einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und einem eidg. Fachausweis (FA)?

Antwort

Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erhalten Sie ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ). Der eidg. Fachausweis (FA) bescheinigt eine bestandene Berufsprüfung in der höheren Berufsbildung


Frage

Welche Ausbildungen gehören zur Sekundarstufe II?

Antwort

Zur Sekundarstufe II gehören die Berufslehre, die Berufsmaturität, die gymnasiale Maturität und die Fachmaturität. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehört der Abschluss Leiter / in Facility Management und Maintenance?

Antwort

Die Höhere Fachprüfung gehört zur Tertiärstufe. Weitere Informationen finden Sie hier


 

Frage

Welche Vorkenntnisse sind für den Besuch des Unterrichts erforderlich?

Antwort

Mit dem Abschluss einer Berufslehre, der abgeschlossenen Weiterbildung mit eidg. Fachausweis und mit der beruflichen Tätigkeit verfügen Sie in der Regel über genügend Kenntnisse


Frage

Ich habe nicht Deutsch als Muttersprache. Über welche Sprachkompetenz muss ich verfügen, damit ich dem Unterricht folgen und die eidg. Prüfung absolvieren kann?

Antwort

Für den Unterricht und die eidg. Prüfung für Leiter/in Facility Management und Maintenance wird von einer Sprachkompetenz Niveau C1 ausgegangen. Weitere Informationen finden Sie hier


Frage

Muss ich während des Lehrgangs im Facility Management bzw. in der Instandhaltung tätig sein?

Antwort

Damit Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können, sollten Sie nach Möglichkeit eine eintsprechende berufliche Tätigkeit haben


Frage

Muss ich während des Lehrgangs in einer Führungsposition tätig sein?

Antwort

Nein. Mit dem Lehrgang bereiten Sie sich auf eine Führungsposition vor und wenden die neu erworbenen Kenntnisse laufend an


Frage

Kann ich von einzelnen Unterrichtsmodulen dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge?

Antwort

Ja. Wenn Sie über fundierte Kenntnisse verfügen, können Sie auf den Besuch einzelner Module verzichten. Die Modulprüfung des entsprechenden Moduls müssen Sie in jedem Fall absolvieren


 

Frage

Können Modulprüfungen online absolviert werden?

Antwort

Nein. Modulprüfungen finden schriftlich vor Ort statt


Frage

Kann ich eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?

Antwort

Ja. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht beschränkt (Lehrgang Leiter / in Facility Management und Maintenance)


Frage

Erhalte ich für eine bestandene Modulprüfung ein gedrucktes Modulzertifikat?

Antwort

Nein. Wir übermitteln alle Dokumente elektronisch


Frage

Kann ich von einer Modulprüfung dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge und diese nachweisen kann?

Antwort

Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung und müssen vollständig absolviert werden


Frage

Kann ich an der eidg. Prüfung teilnehmen, wenn ich nicht alle Modulprüfugnen erfolgreich absolviert habe?

Antwort

Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung