Prüfungsreglement IHF

Für Modulprüfungen Instandhaltungsfachmann / frau (IHF)

Stand 01.01.2024

1. Geltungsbereich

Das Prüfungsreglement regelt Ausschreibung und Durchführung der Modulprüfungen als Teil der eidg. Berufsprüfung Instandhaltungsfachmann / frau.

Die Modulprüfungen unterliegen der genehmigten Prüfungsordnung Instandhaltungsfachmann / frau vom 12.09.2016 fmpro und den zugehörigen Dokumenten.

Modulprüfungen sind eigenständige Bildungsangebote von Synergis AG. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Personen, Funktionen

Im vorliegenden Prüfungsreglement werden folgende Bezeichnungen für Personen und Personengruppen verwendet:

Person, PersonengruppeFunktion, Aufgaben
TeilnehmendeTeilnehmende von Modulprüfungen und anderen Bildungsangeboten von Synergis AG
Schulleitung Synergis AGPlanung und Durchführung von Modulprüfungen; erste Rekursinstanz
Prüfungsaufsicht Synergis AGÜberwacht die Prüfung vor Ort. Die Prüfungsaufsicht ist der Schulleitung Synergis AG unterstellt
Fachexperten Synergis AGInterne und externe Fachexperten. Korrektur und Bewertung der Modulprüfungen. Fachexperten sind der Schulleitung Synergis AG unterstellt
Qualitätssicherungskommission fmpro (QSK fmpro)Durchführung der eidg. Berufsprüfung Instandhaltungsfachmann / frau; zweite Rekursinstanz

3. Organisation Modulprüfungen

Modulprüfungen werden durch die Schulleitung Synergis AG organisiert und durchgeführt.

Publikation

Modulprüfungen werden spätestens 8 Wochen vor dem Termin der Modulprüfung auf der WebSite von Synergis AG ausgeschrieben. Die Schulleitung Synergis AG kann weitere Termine festlegen.

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Modulprüfung erfolgt über die WebSite Synergis AG bis zum publizierten Anmeldeschluss.

Zulassung

Für eine Modulprüfung wird zugelassen, wer sich bis zum publizierten Anmeldeschluss angemeldet und die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt hat.

Die Schulleitung Synergis AG kann weitere Zulassungsbedingungen für Modulprüfungen festlegen.

Überweist ein Absolvent die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig, wird die absolvierte Modulprüfung nicht ausgewertet.

An den Modulprüfungen müssen sich Teilnehmende vor Ort mit einem offiziellen Dokument inkl. Foto ausweisen können (Identitätskarte, Pass, Fahrausweis). Teilnehmende ohne Ausweis werden nicht zur Modulprüfung zugelassen.

Durchführung

Die Prüfungsaufsicht vor Ort überwacht den Ablauf der Modulprüfung. Die Prüfungsaufsicht erstellt ein Protokoll über den Ablauf der Modulprüfung.

Hilfsmittel

Die QSK fmpro legt die zulässigen Hilfsmittel für die Modulprüfungen fest.

Verhinderung

Kann ein angemeldeter Teilnehmender in begründeten Fällen nicht an einer Modulprüfung teilnehmen (entschuldigt), kann die Modulprüfung wiederholt werden. Die Abmeldung muss spätestens 24 Stunden vor dem Start der geplanten Modulprüfung bei Synergis AG eintreffen.

Unentschuldigtes Fernbleiben oder vorzeitiger Abbruch einer Modulprüfung führt zu einer Note 1.

Die Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Wiederholung

Eine Modulprüfung mit einer genügenden Note kann nicht wiederholt werden.

Eine Modulprüfung mit einer ungenügenden Note kann maximal zwei (2) mal bei Synergis AG wiederholt werden. Eine Wiederholung kann frühestens nach einer Frist von 30 Tagen erfolgen. Die Wiederholung ist kostenpflichtig.

Es ist Sache der Teilnehmenden zu klären, ob Fristen zum Einreichen der Noten der Modulprüfungen als Bestandteil einer eidg. Prüfung eingehalten werden können. Synergis AG kann in keinem Fall für verpasste Termine infolge nicht bestandener Modulprüfungen haftbar gemacht werden.

Ausschluss

Teilnehmende werden von einer Prüfung ausgeschlossen, wenn sie:

  • unzulässige Hilfsmittel (inkl. sämtlicher elektronischer Geräte zur Aufzeichnung und Übermittlung von Ton, Bild, Video oder Daten) verwenden
  • die Prüfungsdisziplin grob verletzen (z.B. Abschreiben, Ruhestörungen)
  • die Prüfungsaufsicht zu täuschen versuchen
  • die Prüfungsunterlagen fotografieren oder sonst wie kopieren.

Über den Ausschluss während der Modulprüfung entscheidet die Prüfungsaufsicht vor Ort. Die Prüfungsaufsicht erstellt ein Protokoll. Die Schulleitung Synergis AG entscheidet abschliessend über den Ausschluss.

Ein Ausschluss wird mit der Note 1 bewertet.

Die Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen.

4. Korrektur, Bewertung, Modulzertifikat

Inhalt, Form, Dauer und erlaubte Hilfsmittel einer Modulprüfung richten sich nach der Prüfungsordnung fmpro Instandhaltungsfachmann / frau vom 12.09.2016 und zugehörigen Dokumenten und Weisungen.

Prüfungsfragen werden von Fachexperten Synergis AG erstellt und von der Schulleitung Synergis AG freigegeben. Prüfungsfragen, Musterlösungen und Bewertungsraster werden vor einer Modulprüfung erstellt.

Korrektur, Bewertung

Korrektur und Bewertung der Modulprüfungen erfolgen durch einen Fachexperten nach einer Musterlösung mit Bewertungsraster.

Zeigt eine Korrektur eine ungenügende Note, wird die Modulprüfung durch einen zweiten Fachexperten beurteilt.

Modulprüfungen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen korrigiert und bewertet.

Die erzielte Note berechnet sich wie folgt:

  • 5 × erreichte Punktzahl : maximale Punktzahl + 1

Berechnete Noten werden auf 1/10 gerundet.

Eine Modulprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird.

Das Resultat der Bewertung der Modulprüfung wird den Teilnehmenden in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach der Modulprüfung mitgeteilt.

Die Mitteilung des Resultats einer Modulprüfung mit der Bewertung «nicht bestanden» enthält die Belehrung über die Möglichkeiten eines Rekurses und Hinweise zur Wiederholung der Modulprüfung.

Mitteilungen an Teilnehmende von Modulprüfungen werden elektronisch übermittelt.

Modulzertifikat

Für eine bestandene Modulprüfung stellt Synergis AG nach den Vorgaben der QSK fmpro ein Modulzertifikat und/oder eine Notenliste aus. Modulzertifikate sind 5 Jahre gültig, gerechnet ab Datum der Ausstellung. Modulzertifikate und Notenlisten werden elektronisch übermittelt.

5. Recht auf Einsicht der Modulprüfungen

Prüfungsfragen, Musterlösungen und Bewertungsraster von Modulprüfungen sind Eigentum von Synergis AG und sind nicht öffentlich zugänglich.

Die QSK fmpro kann Prüfungsfragen und Musterlösungen von Modulprüfungen nach Voranmeldung und unter Aufsicht einsehen.

Teilnehmende, die eine Modulprüfung nicht bestanden haben, können ihre eigene Modulprüfung nach Voranmeldung, während höchstens 20 Minuten, unter Aufsicht einsehen. Termine für die Einsicht von Modulprüfungen werden durch die Schulleitung Synergis AG festgelegt.

Während der Einsicht der Modulprüfung dürfen keine Kopien erstellt oder Dokumente gescannt oder fotografiert werden; Handnotizen sind erlaubt. Teilnehmende, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, können von weiteren Modulprüfungen bei Synergis AG ausgeschlossen werden.

6. Rekurs

Ein Rekurs gegen eine Notengebung mit der Note 4.0 und höher ist nicht zulässig.

Teilnehmende einer Modulprüfung, die eine Note unter 4.0 erreicht haben, können gegen die Notengebung Rekurs einlegen.

Ein Rekurs muss innerhalb von 14 Tagen nach Einsicht der Modulprüfung schriftlich bei der Schulleitung Synergis AG eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Schulleitung Synergis AG prüft die Notengebung der Modulprüfung zusammen mit einem Fachexperten. Der Entscheid über den Rekurs wird dem Teilnehmenden innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Belehrung über die Möglichkeiten eines Rekurses und die Wiederholung der Modulprüfung.

Ein negativer Entscheid der Schulleitung Synergis AG zu einem Rekurs kann innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung des Entscheids schriftlich bei der QSK fmpro angefochten werden. Die QSK fmpro entscheidet abschliessend über einen Rekurs.

7. Archivierung

Modulprüfungen und alle relevanten Unterlagen und Daten zu den Modulprüfungen werden von Synergis AG während 10 Jahren aufbewahrt, gerechnet ab Datum der Modulprüfung. Die aufbewahrten Unterlagen und Daten sind Eigentum von Synergis AG und sind nicht öffentlich zugänglich.

Die Aufbewahrung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen.

Die QSK fmpro kann bei der Schulleitung Synergis AG Einsicht in archivierte Unterlagen und Daten verlangen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren werden archivierte Unterlagen vernichtet und Daten gelöscht.

8. Gültigkeit

Dieses Prüfungsreglement tritt am 01.01.2024 in Kraft. Es kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

Synergis AG, Schulleitung