Bundesbeiträge
Der Bund unterstützt die berufliche Weiterbildung
Absolventinnen und Absolventen von eidg. Prüfungen (Berufsprüfung und höhere Fachprüfung) erhalten vom Bund bis 50 % der anrechenbaren Lehrgangskosten zurückerstattet.
Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz in der Schweiz können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, unabhängig vom Prüfungserfolg. Die Auszahlung von Bundesbeiträge erfolgt nur an Absolventinnen und Absolventen, nicht an Unternehmen.
Weitere Informationen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI