Bundesbeiträge
Der Bund unterstützt die berufliche Weiterbildung
Absolventinnen und Absolventen von eidg. Prüfungen (Berufsprüfung und höhere Fachprüfung) können beim Bund die Rückerstattung von bis 50 % der anrechenbaren Lehrgangskosten beantragen.
Die Auszahlung von Bundesbeiträgen erfolgt nur an Absolventinnen und Absolventen, nicht an Unternehmen.
Weitere Informationen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI