FAQ - Häufige Fragen
Allgemein - Fragen und Antworten
Frage
Wie ist die Höhere Berufsbildung in der Schweiz aufgebaut?
Antwort
Informationen zur Höheren Berufsbildung finden Sie auf der WebSite des SBFI
Frage
Welche Bildungsabschlüsse gehören zur Höheren Berufsbildung?
Antwort
Zur Höheren Berufsbildung gehören die Berufsprüfung (BP), die Höhere Fachprüfung (HFP) und die Höheren Fachschulen (HF)
Frage
Was ist die Sekundarstufe II?
Antwort
Zur Sekundarstufe II des Bildungssystems gehören die berufliche Grundbildung (Berufslehre), die Berufsmatur, die Fachmittelschulen und die Gymnasien
Frage
Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehört die Höhere Berufsbildung?
Antwort
Die Höhere Berufsbildung gehört zur Tertiärstufe. Eine Übersicht der Bildungsstufen finden Sie hier
Frage
Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehören die Lehrgänge Instandhaltungsfachmann / frau und Leiter / in Facility Management und Maintenance?
Antwort
Beide Lehrgänge sind Angebote der Höheren Berufsbildung und gehören zur Tertiärstufe.
Frage
Wer führt die eidg. Prüfungen der Höheren Berufsbildung durch?
Antwort
Die eidg. Prüfungen werden von Branchenverbänden nach den geltenden Prüfungsordnungen durchgeführt. Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) überwacht die Durchführung
Frage
Können für die Lehrgänge von Synergis AG Bildungsbeiträge beantragt werden?
Antwort
Ja. Für die von Lehrgänge von Synergis AG können Sie nach Abschluss der eidg. Prüfung Bundesbeiträge betragen
Frage
Wie hoch sind die Bundesbeiträge?
Antwort
Die Bundesbeiträge betragen bis 50 % der tatsächlich bezahlten Kursgebühren. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Für welche Kurse und Lehrgänge können Bundesbeiträge beantragt werden?
Antwort
Bundesbeiträge können für Kurse und Lehrgänge beantragt werden, die auf eine eidg. Prüfung (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) vorbereiten. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Kann ich Bundesbeiträge auch vor dem Start eines Lehrgangs beantragen?
Antwort
In Ausnahmefällen ist das möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Ich wohne nicht in der Schweiz. Kann ich von Bundesbeiträgen profitieren?
Antwort
Nein. Bundesbeiträge werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt
Frage
Ich wohne im Fürstentum Liechtenstein. Kann ich von Bundesbeiträgen in der Schweiz profitieren?
Antwort
Nein. Bundesbeiträge werden nur an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt.
Das Fürstentum Liechtenstein unterstützt Teilnehmende von Lehrgängen (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) mit einer eigenständigen Regelung. Wir informieren Sie gerne
Frage
Mein Arbeitgeber zahlt die Kursgebühren. Kann der Arbeitgeber Bundesbeiträge beantragen?
Antwort
Nein. Bundesbeiträge können nur von Privatpersonen beantragt werden
Frage
Welche Dokumente sind für den Antrag für die Bundebeiträge erforderlich?
Antwort
Sie benötigen die Prüfungsverfügung der eidg. Prüfung, alle bezahlten Rechnungen für Kursgebühren, Schulungsunterlagen und Modulprüfungen und eine Zahlungsbestätigung, die Sie von Synergis AG erhalten
Frage
Kann ich Bundesbeiträge beantragen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht bestanden habe?
Antwort
Ja. Bundesbeiträge können unabhängig vom Prüfungserfolg beantragt werden
Frage
Kann ich Bundesbeiträge beantragen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht absolviere?
Antwort
Nein. Bundesbeiträge können nur nach der Teilnahme an einer eidg. Prüfung beantragt werden
Frage
Können für die Prüfungsgebühr der eidg. Prüfung auch Bundesbeiträge beantragt werden?
Antwort
Nein. Der Bund unterstützt die eidg. Prüfungen über die Trägerverbände. Als Absolvent können Sie für die Prüfungegebühren keine Bundesbeiträge beantragen
Frage
Verfügt Synergis AG ein Qualitätsmanagement-System?
Antwort
Ja. Wir verfügen über eine Zertifizierung nach eduQua:2012. eduQua ist eine Zertifizierung für Bildungsanbieter in der Schweiz
Frage
Werden alle Lerninhalte im Präsenzunterricht vermittelt?
Antwort
Nein. Unser Kurskonzept besteht aus einer Kombination von Präsenzunterricht, Videokonferenzen, E-Learning und Selbststudium
Frage
Benötige ich für die Teilnahme am Unterricht einen Computer?
Antwort
Ja. Zur Teilnahme an Online-Lerneinheiten, zum Erstellen von Berichten und für das E-Learning müssen Sie über einen PC/Laptop oder ein Tablet mit Zugang zum Internet verfügen
Frage
Benötige ich eine spezielle Software, damit ich am Online-Unterricht und am E-Learning teilnehmen kann?
Antwort
Nein. Alle von uns verwendeten Tools sind für Teilnehmende kostenlos und können über die gängigen Browser verwendet werden; es müssen keine Apps installiert werden
Frage
Mit welchen Betriebssystemen kann ich auf die verwendten Tools zugreifen?
Antwort
Die verwendeten Tool sind über alle gängigen Betriebssysteme zugänglich (Windows, Mac, iOS, Android)
Frage
Können die Tools auch mit einem Firmen-Computer verwendet werden?
Antwort
In der Regel ja. Je nach Einstellung des Firmen-Computers kann der Zufriff auf Anwendungen eingeschränkt sein
Frage
Bietet Synergis AG auch hybriden Unterricht an?
Antwort
Ja. Wir führen an allen Kursstandorten einzelne Kurstage hybrid durch: Der Unterricht findet vor Ort statt und Sie können per Videoübertragung am Unterricht teilnehmen
Frage
Werden die Schulungsunterlagen in Papierform oder digital abgegeben?
Antwort
In der Regel erhalten Sie die Schulungsunterlagen in Papierform und in digitaler Form. Bei einzelnen Unterrichtsmodulen werden die Schulungsunterlagen nur digital abgegeben
Frage
Wie lange dauert eine Lektion?
Antwort
Eine Lektion dauert 45 Minuten
Frage
Wie viel Selbststudium ist notwendig?
Antwort
Neben dem Präsenzunterricht müssen Sie zusätzlich ca. 50 % der Lektionen des Präsenzunterrichts für das Selbststudium (Vorbereitung, Nachbearbeitung, Lerntransfer) einplanen
Frage
Kann ich einen verpassten Unterrichtstag nachholen?
Antwort
In der Regel können Sie einen verpassten Unterrichtstag in einem anderen Kurs nachholen
Frage
An welchen Wochentagen findet der Unterricht statt?
Antwort
Die Unterrichtstage unterscheiden sich je nach Standort (Dienstag bis Freitag). Pro Woche findet in der Regel ein Unterrichtstag immer am gleichen Wochentag statt
Frage
Findet in den Schulferien Unterricht statt?
Antwort
Nein. Wir berücksichtigen die Schulferien an den verschiedenen Standorten
Frage
Findet der Unterricht auch in Blockwochen statt?
Antwort
Nein. In der Regel findet pro Woche nur ein Unterrichtstag statt
Frage
Soll ich die Kamera beim Online-Unterricht per Videokonferenz einschalten?
Antwort
Ja. Wir gehen davon aus, dass alle Teilnehmenden beim Hybrid- und Online-Unterricht die Kamera eingeschaltet haben; nur so kann der Austausch zwischen Teilnehmenden und Dozenten stattfinden
Frage
Erhalte ich nach Abschluss eines Kurses oder Lehrgangs eine Kursbestätigung?
Antwort
Ja. Wir stellen eine Kursbestätigung aus, wenn Sie mindestens 80 % der geplanten Unterrichtseinheiten besucht haben
Frage
Kann ich die Inhalte des Lehrgangs in der Berufspraxis anwenden?
Antwort
Ja. Unser Unterricht orientiert sich an der Berufspraxis der Teilnehmenden. Mit Transferaufgaben wenden Sie das neu Erlernte laufend in Ihrer Berufspraxis an und vertiefen so Ihre Kenntnisse
Frage
Kann ich einen Lehrgang auch besuchen, wenn ich die eidg. Prüfung nicht absolvieren möchte?
Antwort
Ja. Beachten Sie aber: nur mit einem anerkannten Abschluss können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt nachweisen
Frage
Was nützt mir eine Weiterbildung?
Antwort
Mit einer Weiterbildung entwickeln Sie Ihre beruflichen und persönlichen Kompetenzen weiter
Frage
Was bringt mir eine Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt?
Antwort
Mit einer Weiterbildung können Sie belegen, dass Sie sich nach Ihrer beruflichen Grundbildung weitere Kenntnisse und Kompetenzen angeeignet haben
Frage
Was ist der Vorteil eines eidg. Abschlusses?
Antwort
Mit einem eidg. Fachausweis oder einem eidg. Diplom können Sie Ihre Kompetenzen mit einem anerkannten Abschluss nachweisen
Frage
Sind die Berufsbilder Instandhaltungsfachmann/frau und Leiter/in Facility Management und Maintenance auf dem Arbeitsmarkt bekannt?
Antwort
Ja. Die Stellenausschreibungen zeigen, dass diese Berufsbilder bekannt sind
Frage
Kann ich mich online für einen Lehrgang anmelden?
Antwort
Sie können sich online provisorisch für einen Lehrgang anmelden. Für die definitive Anmeldung benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular
Frage
Ist die provisorische Anmeldung verbindlich?
Antwort
Nein. Nach der provisorischen Anmeldung reservieren wir Ihnen unverbindlich einen Platz in einem Lehrgang. Sie können die provisorische Anmeldung jederzeit und ohne Kostenfolge zurückziehen
Frage
Ist eine Ratenzahlung möglich?
Antwort
Ja. Sie können die Kursgebühren in monatlichen Raten bezahlen. Die Angaben finden Sie auf dem Anmeldeformular
Frage
Bis wann muss ich mich zu einem Kurs oder Lehrgang anmelden?
Antwort
Melden Sie sich möglichst früh an, damit wir Ihnen einen Platz im Lehrgang zusichern können. Wenn noch freie Plätze vorhanden sind, können Sie sich auch kurzfristig anmelden
Frage
Wird die Zulassung zur eidg. Prüfung bei der Anmeldung zu einem Lehrgang von Synergis AG geprüft
Antwort
Ja. Wir prüfen bei jeder Anmeldung, ob die Zulassungsbedingungen für die eidg. Prüfung erfüllt sind. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission der eidg. Prüfung
Frage
Muss ich mich bei der Anmeldung zum Lehrgang für eine Fachrichtung entscheiden?
Antwort
Nein. Sie müssen sich erst bei der Anmeldung zur eidg. Prüfung für eine Fachrichtung entscheiden
Instandhaltungsfachmann / frau - Fragen und Antworten
Frage
Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung muss ich für die Zulassung zur eidg. Prüfung für Instandhaltungsfachleute nachweisen können?
Antwort
Sie werden zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie ein EFZ eines technischen Berufs und 2 Jahre zu 100 % Tätigkeit in der Instandhaltung nachweisen können (oder 4 Jahre zu 50 % etc.). Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt
Frage
Ich habe einen ausländischen Berufsausweis (z.B. Gesellenbrief). Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?
Antwort
Ja. Sie werden in der Regel zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie nach Abschluss Ihrer Grundausbildung 2 Jahre Tätigkeit in der Instandhaltung nachweisen können
Frage
Ich habe keinen Abschluss der Sekundarstufe II (= Berufslehre, Matur, Abitur). Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?
Antwort
Nein. Voraussetzung für die Zulassung ist eine abgeschlossene Ausbildung der Sekundarstufe II
Frage
Welche berufliche Tätigkeit wird als Instandhaltung angerechnet?
Antwort
Angerechnet wird jede Tätigkeit, die mit Betrieb, Überwachung und Wartung von Anlagen und Gebäuden in Zusammenhang stehen. Nicht angerechnet als Instandhaltung werden Tätigkeiten in Produktion und Montage
Frage
Wie wird die Tätigkeit in der Instandhaltung nachgewiesen?
Antwort
Der Nachweis erfolgt mit Arbeitszeugnissen oder einer Arbeitsbestätigung aktueller und/oder früherer Arbeitgeber
Frage
Ich habe eine kaufmännische Grundausbildung absolviert. Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?
Antwort
Sie werden zur eidg. Prüfung zugelassen, wenn Sie 6 Jahre Tätigkeit in einem technischen Beruf, davon 2 Jahre in der Instandhaltung (zu 100 %), nachweisen können (oder 4 Jahre zu 50 % etc.)
Frage
Beim Start des Lehrgangs fehlt mir noch 1 Jahr Erfahrung in der Instandhaltung. Kann ich trotzdem am Lehrgang teilnehmen?
Antwort
Ja. Die 2 Jahre Tätigkeit in der Instandhaltung müssen Sie bis zum Termin der eidg. Prüfung nachweisen können
Frage
Welche Berufe werden als technische Berufe anerkannt?
Antwort
Sie finden eine Liste der Berufe hier
Frage
Ich möchte bei der Prüfungskommission meine Zulassung zur eidg. Prüfung abklären lassen. Ist das möglich?
Antwort
Ja. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen
Frage
Ich habe von der Prüfungskommission eine provisorische Zulassung erhalten. Warum wird keine definitive Zulassung erteilt?
Antwort
Die definitive Zulassung erhalten Sie erst, wenn Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen: Nachweis der beruflichen Tätigkeit, erfolgreich absolvierte Modulprüfungen, eingereichter und angenommer Praxisbericht
Frage
Wann muss ich mich für eine Branche entscheiden?
Antwort
Mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung wählen Sie eine Branche entsprechend Ihrer beruflichen Grundausbildung
Frage
Wie unterscheiden sich die verschiedenen Branchen?
Antwort
Bei der eidg. Prüfung werden einzelne Prüfungsfragen der gewählten Branche angepasst
Frage
Welche Vorkenntnisse sind für den Besuch des Unterrichts erforderlich?
Antwort
Mit dem Abschluss einer technischen Berufslehre und Ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen Sie in der Regel über genügend Kenntnisse
Frage
Ich habe eine Grundausbildung als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt. Kann ich den Lehrgang für Instandhaltungsfachleute absolvieren?
Antwort
Ja. Wir haben im Lehrgang Lerninhalte integriert, damit Sie die erforderlichen technischen Kenntnisse erarbeiten können
Frage
Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Über welche Sprachkompetenz muss ich verfügen, damit ich dem Unterricht folgen und die eidg. Prüfung absolvieren kann?
Antwort
Für den Unterricht und die eidg. Prüfung für Instandhaltungsfachleute wird von einer Sprachkompetenz Niveau B2 ausgegangen. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Ich habe seit längerer Zeit keine Ausbildung/Weiterbildung mehr absolviert. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Kenntnisse im Rechnen auffrischen kann?
Antwort
Ja. Im Lehrgang ist ein Modul "Rechnen für Techniker" integriert, damit Sie Ihre Kenntnisse auffrischen können
Frage
Muss ich während des Lehrgangs in der Instandhaltung tätig sein?
Antwort
Ja. Damit Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können, müssen Sie in der Instandhaltung tätig sein. Für die Zulassung zur eidg. Prüfung müssen Sie Praxis in der Instandhaltung nachweisen können
Frage
Können Modulprüfungen online absolviert werden?
Antwort
Nein. Modulprüfungen finden schriftlich vor Ort statt
Frage
Kann ich eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?
Antwort
Ja. Sie können jede Modulprüfung bei Synergis AG 2 Mal wiederholen (Lehrgang Instandhaltungsfachleute)
Frage
Erhalte ich für eine bestandene Modulprüfung ein gedrucktes Modulzertifikat?
Antwort
Nein. Wir übermitteln alle Dokumente elektronisch
Frage
Kann ich von einer Modulprüfung dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge und diese nachweisen kann?
Antwort
Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung und müssen vollständig absolviert werden
Frage
Kann ich an der eidg. Prüfung teilnehmen, wenn ich nicht alle Modulprüfungen erfolgreich absolviert habe?
Antwort
Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung
Leiter / in Facility Management und Maintenance - Fragen und Antworten
Frage
Welche Berufsausbildung und Berufserfahrung muss ich für die Zulassung zur eidg. Prüfung für Leiter / in Facility Management und Maintenance erfüllen?
Antwort
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt:
Zugelassen wird, wer über einen eidg. Fachausweis (FA) verfügt und 2 Jahre zu 100 % (bzw. 4 Jahre zu 50 %) Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachweisen kann
oder
über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügt und 5 Jahre zu 100 % Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachweisen kann, davon 2 Jahre zu 100 % in einer Führungsfunktion
Frage
Ich habe einen ausländischen Berufsausweis. Werde ich zur eidg. Prüfung zugelassen?
Antwort
Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsausweises nachweisen. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen
Frage
Wie wird die Tätigkeit im Facility Management bzw. in der Instandhaltung nachgewiesen?
Antwort
Der Nachweis erfolgt mit Arbeitszeugnissen oder einer Arbeitsbestätigung aktueller und/oder früherer Arbeitgeber
Frage
Was bedeutet einschlägige Berufserfahrung?
Antwort
Darunter werden alle Tätigkeiten zusammengefasst, die mit der Bewirtschaftung von Gebäuden bzw. mit der Instandhaltung technischer Anlagen in Zusammenhang stehen
Frage
Beim Start des Lehrgangs fehlt mir noch Erfahrung im Facility Management bzw. in der Instandhaltung. Kann ich trotzdem am Lehrgang teilnehmen?
Antwort
Ja. Die 2 Jahre Tätigkeit müssen Sie bis zum Anmeldeschluss der eidg. Prüfung nachweisen können
Frage
Ich möchte bei der Prüfungskommission meine Zulassung zur eidg. Prüfung prüfen lassen. Ist das möglich?
Antwort
Ja. Melden Sie sich bei uns, wir zeigen Ihnen gerne das Vorgehen
Frage
Ich habe von der Prüfungskommission eine provisorische Zulassung erhalten. Warum wird keine definitive Zulassung erteilt?
Antwort
Die definitive Zulassung erhalten Sie erst, wenn Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen
Frage
Wann muss mich für eine der Fachrichtungen Facility Management bzw. Maintenance entscheiden?
Antwort
Mit der Anmeldung zur eidg. Prüfung wählen Sie 3 von 4 Vertiefungsmodulen
Frage
Was ist der Unterschied zwischen einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und einem eidg. Fachausweis (FA)?
Antwort
Nach bestandener Lehrabschlussprüfung erhalten Sie ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ). Der eidg. Fachausweis (FA) bescheinigt eine bestandene Berufsprüfung in der höheren Berufsbildung
Frage
Welche Ausbildungen gehören zur Sekundarstufe II?
Antwort
Zur Sekundarstufe II gehören die Berufslehre, die Berufsmaturität, die gymnasiale Maturität und die Fachmaturität. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Zu welcher Stufe im Bildungssystem gehört der Abschluss Leiter / in Facility Management und Maintenance?
Antwort
Die Höhere Fachprüfung gehört zur Tertiärstufe. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Welche Vorkenntnisse sind für den Besuch des Unterrichts erforderlich?
Antwort
Mit dem Abschluss einer Berufslehre, der abgeschlossenen Weiterbildung mit eidg. Fachausweis und mit der beruflichen Tätigkeit verfügen Sie in der Regel über genügend Kenntnisse
Frage
Ich habe nicht Deutsch als Muttersprache. Über welche Sprachkompetenz muss ich verfügen, damit ich dem Unterricht folgen und die eidg. Prüfung absolvieren kann?
Antwort
Für den Unterricht und die eidg. Prüfung für Leiter/in Facility Management und Maintenance wird von einer Sprachkompetenz Niveau C1 ausgegangen. Weitere Informationen finden Sie hier
Frage
Muss ich während des Lehrgangs im Facility Management bzw. in der Instandhaltung tätig sein?
Antwort
Damit Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können, sollten Sie nach Möglichkeit eine eintsprechende berufliche Tätigkeit haben
Frage
Muss ich während des Lehrgangs in einer Führungsposition tätig sein?
Antwort
Nein. Mit dem Lehrgang bereiten Sie sich auf eine Führungsposition vor und wenden die neu erworbenen Kenntnisse laufend an
Frage
Kann ich von einzelnen Unterrichtsmodulen dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge?
Antwort
Ja. Wenn Sie über fundierte Kenntnisse verfügen, können Sie auf den Besuch einzelner Module verzichten. Die Modulprüfung des entsprechenden Moduls müssen Sie in jedem Fall absolvieren
Frage
Können Modulprüfungen online absolviert werden?
Antwort
Nein. Modulprüfungen finden schriftlich vor Ort statt
Frage
Kann ich eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?
Antwort
Ja. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht beschränkt (Lehrgang Leiter / in Facility Management und Maintenance)
Frage
Erhalte ich für eine bestandene Modulprüfung ein gedrucktes Modulzertifikat?
Antwort
Nein. Wir übermitteln alle Dokumente elektronisch
Frage
Kann ich von einer Modulprüfung dispensiert werden, wenn ich über entsprechende Vorkenntnisse verfüge und diese nachweisen kann?
Antwort
Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung und müssen vollständig absolviert werden
Frage
Kann ich an der eidg. Prüfung teilnehmen, wenn ich nicht alle Modulprüfugnen erfolgreich absolviert habe?
Antwort
Nein. Die erfolgreich absolvierten Modulprüfungen sind eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Prüfung